Die Leistungen im ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung und Menschen, die zusätzlich zu Ihrer geistigen Behinderung eine psychische Erkrankung haben, richten sich nach einem individuellen Hilfeplan, den wir gemeinsam mit Ihnen erstellen. Die Kosten können daher nicht pauschal benannt werden, sie orientieren sich an Ihren individuellen Bedürfnissen. Das gilt für jeden ambulanten Pflegedienst.
Häufig werden die von iWohL erbrachten Leistungen vollständig vom LVR getragen. Gemeinsam stellen wir dafür einen Antrag und nehmen diese bürokratische Hürde auf dem Weg in Ihr selbstbestimmtes Leben. Denn die Antragstellung für eine ambulante Betreuung braucht eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation.
Im Einzelfall wird für unsere Dienstleistungen auch ein Eigenanteil von Ihrer Seite festgesetzt. Dies erfolgt nicht beliebig, sondern auf Grundlage Ihrer Einkünfte und finanziellen Situation. Der jeweilige Anbieter oder Pflegedienst hat auf die Festlegung des Eigenanteils keinen Einfluss.
Wenn Sie eine ambulante Betreuung vollständig selbst finanzieren möchten, sind wir selbstverständlich auch hier Ihr Ansprechpartner. Eine Antragstellung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Externe Pflegedienste können zusätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden oder werden zum Teil von der Krankenkasse bezahlt.